Sarepta Nazareth

 

 

Diakon Carsten Böhrnsen,
Vorsitzender der Direktion

ÖKONOMISCH VERANTWORTLICH HANDELN

Finanzbericht

»Die Pandemie stellte eine riesige Herausforderung für den Sozial- und Gesundheitsbereich dar. Und diese Herausforderung ist noch nicht beendet!« so begann der Finanzbericht im vergangenen Jahr. Im Jahresabschluss 2022 konnte auch dank der Überbrückungshilfen und Unterstützungsfonds der Pflegekassen und der öffentlichen Hand über alle Bereiche ein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht werden. Die Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine haben aber zu neuen Verunsicherungen und Herausforderungen geführt. Die Heizungen mussten in allen Gebäuden abgesenkt werden, um den Gasverbrauch
– und die Energiekosten – im Rahmen zu halten. Nach der Corona-Pandemie war dies eine erneute Belastungsprobe für die  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen. Und wie in den Corona-Jahren wäre es ohne das Engagement und das Mitwirken der Mitarbeitenden nicht möglich gewesen, diese Ergebnisse zu erreichen.

Beide Stiftungen konnten positive Ergebnisse ausweisen. Nazareth blieb unter den für das Jahr geplanten Zahlen, hat aber mit gut 130 T € ein zufriedenstellendes Ergebnis ausweisen können. In Sarepta war das Jahresergebnis deutlich besser als geplant. Ursächlich waren hier vor allem Verschiebungen. So wurde das Haus Hannah, anders als geplant, nicht im Januar, sondern erst im Mai bezogen. Dies entlastete die Diakonissenversorgung. Die Umbaumaßnahmen im Haus der Stille wurden aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch erst in 2023 abgeschlossen. Auch hier war im Jahresabschluss 2022 ein geringerer finanzieller Aufwand  abzubilden. Der weitere Aufwand fällt jedoch jetzt im Jahr 2023 an.

Bethel ambulant und die Fachhochschule konnten ihre  wirtschaftlichen Ziele, in Teilen durch den Krieg bedingt, nicht erreichen.

Nun stehen wir aber vor einer neuen vehementen Herausforderung, deren Auswirkungen in ihrer Gesamtheit noch nicht vollständig abzuschätzen sind. Die Inflation, ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine, treibt die Kosten aller Bereiche deutlich nach oben. Die Sachkosten, vor allem die Energiekosten und die ebenfalls steigenden Personalkosten belasten die Ergebnisse. Vor dem Hintergrund enger Budgets und leerer öffentlicher Kassen reagieren die Krankenkassen und die Sozialhilfeträger sehr zurückhaltend bei Pflegesatz-steigerungen. Sie gestehen dabei notwendige Entgeltsteigerungen nur in Teilen zu. So entstehen bei ohnehin unzureichender Refinanzierung im Sozial- und Gesundheitsbereich neue Löcher, wenn die Entgelte nur um vier bis fünf Prozent steigen, obwohl wir wissen, dass die Kosten deutlich stärker stiegen. Die Pflegekassen zahlen diese Mehrkosten – aber erst – wenn sie konkret nachgewiesen sind. Und dann auch nur für die Zukunft. Wenn zwei Prozent auf die Erträge fehlen, macht dies für das aktuelle Jahr auch einen höheren sechsstelligen Betrag aus, der nicht ohne weiteres kompensiert werden kann.

Nachhaltiges Wirtschaften ist dabei nur ein Baustein, der einen  Beitrag zur Kostenreduktion leisten kann. Bevor man jedoch Strom oder Gas einspart, gilt es oft erstmal in neue Technik zu investieren. Geld, das in der dafür benötigten Menge nicht zur Verfügung steht. Also auch hier können nur kleine Schritte zu einer nachhaltigeren Bewirtschaftung der Immobilien gegangen werden.

Die bereits im vergangenen Jahr angekündigten Kostenanpassungen und der Abbau von Verwaltung nehmen nochmals an Bedeutung zu und werden in den nächsten Jahren vorzunehmen sein. »Am Bett« oder in der Betreuung lassen sich diese Beträge nicht mehr einsparen.

<< zurück | Zur Übersicht | vor >>

Stiftungen Sarepta und Nazareth in den
v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel
Nazarethweg 5
33617 Bielefeld

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, StNr. 349/5995/0015, vom 26.03.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.